DSGVO – Diese Verordnung gilt – vielleicht – nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen!
Oder etwa doch? Die Absichten des Gesetzgebers sind – wie so oft – nicht leicht zu durchschauen. Fraglich ist, wie nun vorzugehen ist. Und Fakt ist: Jeder muss die Verantwortung für sein Handeln tragen und mit den Konsequenzen – bis zu € 20 Mio. Bußgeld – leben können!