Das Genussrecht als alternatives Finanzierungsinstrument

„Genussrechte“ gibt es seit langer Zeit. Ihr Potenzial erschöpft sich heute nicht mehr in einer Nutzung als reines Finanzierungsinstrument. Sie stellen modernes Mezzaninkapital dar und eröffnen bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsspielraum. Vor allem für Mitarbeiterbeteiligungen eignen sich Genussrechte bestens.

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