Vorsicht bei Generalklauseln im Zuge der Sicherheitenbestellung für Kredite

Immer wenn es um Kreditverträge, aber auch um Sicherheitenbestellung geht, sollte der Unternehmer die Verträge konzentriert und im Detail durchlesen. Er sollte allenfalls auch einen sachkundigen Dritten, vielleicht einen befreudeten Banker ohne Eigeninteresse oder einen auf Finanzierungen spezialisierten Berater um Rat fragen. Es ist jedenfalls wichtig, darauf zu achten, wie die Verträge konkret formuliert sind und was sich hinter einzelnen Generalklauseln verbirgt.

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